An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Überblick geben, was bekannt ist, was kommen wird und wie Sie sich verhalten können. Bewahren Sie Ruhe, verbreiten Sie keine Gerüchte und bleiben Sie schön gesund!
Kurze Antwort: nein — Lange Antwort: Ein Arzt kann und darf nur eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes ausstellen, wenn die Art der Erkrankung die Betreuung und Beaufsichtigung notwendig macht. Für pandemiebedingte Schließungen hält Ihre Krankenkasse einen Antrag (in den allermeisten Fällen online) vor.
Eine aktuelle Übersicht über die vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier.
Bitte melden Sie sich direkt telefonisch bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Für den Ilm-Kreis gibt es eine spezielle Hotline, die Sie unter ✆ 03628 / 738 888 erreichen können. Das Gesundheitsamt wird das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden Abstrich-Stützpunkte geschaffen. Die Vergabe von Terminen für Abstriche in begründeten Verdachtsfällen erfolgt unter der ✆ 116 117. Bitte rufen Sie diese Nummer vom Festnetz und nicht vom Handy aus an.
Wie bei allen Erregern von Atemwegserkrankungen kann COVID-19 zu Symptomen wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Fieber führen. In einigen Fällen sind betroffene Patienten auch an Durchfall erkrankt, wenn das Virus über den Magen-Darm-Trakt in den Körper gelangt. In den allermeisten Fällen verläuft die Infektion mit einem milden Verlauf ähnlich einer Erkältung. Bei einem Teil der Patienten, vor allem bei älteren Patienten und Patienten mit chronischen Grunderkrankungen, kann das Virus zu einem schweren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündung führen. Und ja: das kann potenziell, wie bei vielen Virusinfektionen wie z.B. der Influenza, tödlich verlaufen.
Wie bei allen hochansteckenden Viren ist der Hauptübertragungsweg die Tröpfcheninfektion. Diese kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen (Husten, Niesen oder auch enger räumlicher Kontakt - cave: Sie atmen täglich ungefähr 0,2 Liter Wasser aus!) oder durch indirekten Kontakt über Hände, die dann mit Mund, Nase oder Augen in Kontakt gebracht werden. Blut und Urin gelten bei COVID-19-Patienten als nicht infektiös.
Vermutlich schon! Es ist derzeit davon auszugehen, dass sich das Virus auch in den kommenden Monaten und Jahren weltweit verbreiten wird. Sie hatten mit hoher Wahrscheinlichkeit schon Kontakt zu anderen Coronaviren (Alpha-Coronaviren), die beispielsweise einen üblichen grippalen Infekt auslösen und ganzjährig vorkommen. Zur Beruhigung: das ähnliche Beta-Coronavirus SARS-1 ist seit ungefähr 15 Jahren nicht mehr beim Menschen nachweisbar.
Stand: 06.01.2021, 13:36 Uhr — Autor: Hannes Pfeiffer @pmit3f
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