
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen für unsere Akut-Sprechstunde nur tagesaktuell und nur bis spätestens 8:00 Uhr beantwortet werden können (Notfälle ausgenommen).
HINWEIS: Vollsperrung Schloßstraße ab dem 19.05.2025 — Zufahrt zum Parkplatz ist über Längwitzer Mauer möglich. Wir empfehlen, auf dem Wollparkt zu parken und fußläufig zu uns zu kommen.
Wir möchten Sie herzlich in unserer Kinderarztpraxis begrüßen und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in Bezug auf unsere aktuellen Schutzmaßnahmen. Auch wenn die Maskenpflicht in Arztpraxen offiziell aufgehoben wurde, freuen wir uns darüber, wenn Sie weiterhin freiwillig eine medizinische Maske tragen!
Damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch unsere kleinen Patienten und unser Personal. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund!
Voranmeldungen für die Akut-Sprechstunde des Folgetags sind in aller Regel nicht möglich. E-Mails am Wochenende sowie in der Woche nach 16:30 Uhr bzw. nach 12:00 Uhr mittwochs und freitags werden nicht mehr zugestellt und ungelesen gelöscht! Sie werden darüber automatisch per E-Mail-Antwort informiert. Bitte haben Sie auch hierfür Verständnis: wir sind nur Menschen.
Weiterhin gilt: Es ist in der Regel nur eine Begleitperson pro Kind erlaubt. Nach Möglichkeit bitten wir Sie in jedem Fall, insbesondere bei starkem Husten, mindestens eine Stunde vor Praxisbesuch auf Essen und Trinken zu verzichten.
Nach § 5 der geltenden Thüringer Schulordnung können Eltern ihre Kinder für 10 aufeinanderfolgende Unterrichtstage auch selbst entschuldigen. Ein kostenpflichtiges ärztliches Attest ist in der Regel hierfür nicht erforderlich.
§ 5 Thüringer Schulordnung
- Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.
- Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.
Liebe Patienten,
ein herzliches Willkommen auf den Internetseiten unserer Praxis für Kinder + Jugendmedizin.
Wir informieren Sie auf den folgenden Seiten über unsere Praxis, unser Team und unsere Leistungen.
Wir freuen uns natürlich auch über Ihren persönlichen Besuch. Sie finden uns im Dachgeschoss des Ärztehauses Schloßstraße 3 in Arnstadt. Ein Fahrstuhl sowie Stellplätze im unteren Geschoss für Kinderwagen sind vorhanden.
Montag
09:00—12:00
Dienstag
09:00—12:00
Mittwoch
09:00—10:30
Donnerstag
09:00—12:00
Freitag
09:00—10:30
Montag
14:00—17:00
Dienstag
14:00—17:00
Mittwoch
10:30—12:30
Donnerstag
14:00—17:00
Freitag
10:30—12:30
sowie nach Vereinbarung
Dringende Vorstellungen sind während der Termin-Sprechstunde jederzeit nach Vereinbarung möglich.
Abholungen von vorbestellten Formularen sind jeweils zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:30—12:30 Uhr sowie 14:00—16:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:30—12:00 Uhr.
Zur Verkürzung der Wartezeiten bitten wir Sie, sich vor dem Aufsuchen unserer Kinderarztpraxis per E-Mail anzumelden.
Schloßstraße 3
99310 Arnstadt
Tel: 03628 / 918 49 00
Fax: 03628 / 918 49 09